Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Männerchor  "Cäcilia" 1880 Erfurt-Dittelstedt e.V. zur Beschaffung von Chorkleidung, Noten- und Schreibmaterial, Anfertigung von Werbematerial, Anschaffung beweglichen Anlagevermögens (Laptop, Tablets, Drucker und der zugehörige Materialen),  Honorare für externe Dirigenten sowie Vereinsveranstaltung des Chores mit Ausflug finanzielle Mittel i.H.v. 2.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.