Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmes Gispersleben e. V. zur Vorbereitung und Durchführung der jährlich stattfindenden Kirmes und Kinderkirmes finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR zur Anschaffung eines Wasserschlauches und entsprechendem Zubehör zur Wasserversorgung auf dem Kirmes-Festgelände zur Verfügung gestellt. 

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.