Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein Tiefthal e.V. für die Erstellung und Druckkosten der Ortsteilzeitung "Tiefthaler Blick" finanzielle Mittel i.H.v. 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.