Sitzung: 01.11.2023 OR MEL/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2479/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein Aktion Sonnenschein Thüringen e. V.  finanzielle Mittel i.H.v. 1.500,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (für die Ausgestaltung des Außenbereiches wie Stühle, Bänke und Tische) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.