Sitzung: 13.11.2023 OR WIN/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2454/23
Beschluss:
Entsprechend § 16 i. V. m. § 17
(2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Verein Albert-Schweitzer-Kinderdorf
und Familienwerke Thüringen e. V.Â
finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. für
ein Trampolin und eine Rutsche) bzw. der schon getätigten Anschaffungen /
Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV
nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die Rechtsvorschriften des § 6
Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.