Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein Albert-Schweitzer-Kinderdorf und Familienwerke Thüringen e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro für den jährlichen Weihnachtsmarkt zur Verfügung gestellt.

Diese Unterstützung wird verwendet für eine Feuershow und verschiedene Attraktionen,  wie z. B. Fahrgeschäfte (z. B. Rentier-Rodeo, Mobile Eisstockbahn u. v. m.), Zuckerwatte- und Popcornstand, Bastel- sowie Dekomaterialien und Kinderschminken, Bogenschießen und einer Fotobox.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.