Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Verein Schützenkompanie 1836 Windischholzhausen e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.350,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zur Anschaffung von Materialien (wie z. Bsp. Pokale für Dorf- und Schützenfest,  Preise für Nacht- und Karpfenschießen, ein Zelt für Volkskönigsschießen in verschiedenen Orten, Sonnenschirme für Freiluftveranstaltungen, ein Aktenschrank, Kleinkalibermunitionen und ein Kleinkalibergewehr für Jugendliche und Frauen) für die kulturelle und sportliche Förderung im Sinne der Vereinstätigkeiten, und deren Ausrichtung im Rahmen von Festlichkeiten des Vereins, eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.