Sitzung: 13.11.2023 OR WIN/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2452/23
Beschluss:
Entsprechend § 16 i. V. m. § 17
(2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Verein Schützenkompanie 1836
Windischholzhausen e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.350,00 Euro zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. zur Anschaffung von
Materialien (wie z. Bsp. Pokale für Dorf- und Schützenfest, Preise für Nacht- und Karpfenschießen, ein
Zelt für Volkskönigsschießen in verschiedenen Orten, Sonnenschirme für
Freiluftveranstaltungen, ein Aktenschrank, Kleinkalibermunitionen und ein
Kleinkalibergewehr für Jugendliche und Frauen) für die kulturelle und
sportliche Förderung im Sinne der Vereinstätigkeiten, und deren Ausrichtung im
Rahmen von Festlichkeiten des Vereins, eingesetzt
werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV
nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die Rechtsvorschriften des § 6
Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.