Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Dorfclub Windischholzhausen e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.600,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zur Anschaffung von Materialien (wie z. Bsp. Aufbewahrungsboxen für Becher und Gläser mit den dazugehörigen Deckeln, Bühnenbeleuchtung, Getränkekühlschrank, Grillpavillon und einem Edelstahl Holzkohlegrill) für die Ausrichtung von Festlichkeiten eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.