Sitzung: 13.11.2023 OR WIN/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2450/23
Beschluss:
Entsprechend § 16 i. V. m. § 17
(2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Dorfclub Windischholzhausen e.V.
finanzielle Mittel in Höhe von 1.600,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. zur Anschaffung von
Materialien (wie z. Bsp. Aufbewahrungsboxen für Becher und Gläser mit den
dazugehörigen Deckeln, Bühnenbeleuchtung, Getränkekühlschrank, Grillpavillon
und einem Edelstahl Holzkohlegrill) für die Ausrichtung von Festlichkeiten eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV
nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die Rechtsvorschriften des § 6
Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.