Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. für die Weihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die Mittel können u. a. eingesetzt werden für Stollen, Gebäck und Kaffee sowie für den Auftritt vom KCB und  eine kleine Aufmerksamkeit in Form von Gutscheinen (für städtische Einrichtungen oder Buchhandlungen) für das Rahmenprogramm des Kindergartens.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.