Sitzung: 07.11.2023 OR HER/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2409/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
werden dem Athletik-Sport-Verein Erfurt e. V. weitere finanzielle Mittel in
Höhe von 1.600,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u. a. für die Anschaffung von
Sportmaterialien/-ausrüstung und einem doppeltürigen Spind genutzt werden.
Die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das
einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1)
EStG (Einkommenssteuergesetz).
Bereits
getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV
nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.