Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Athletik-Sport-Verein Erfurt e. V. weitere finanzielle Mittel in Höhe von 1.600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für die Anschaffung von Sportmaterialien/-ausrüstung und einem doppeltürigen Spind genutzt werden.

 

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz).

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.