Sitzung: 07.11.2023 OR HER/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2404/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
werden dem Förderverein "Sternschnuppe" e. V. für die Kita
"Sommersprosse" finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 Euro zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u. a. für die Anschaffung
Lernspielzeug wie z. B. eine Kinderbohrmaschine, Zahnradspiel usw. verwendet
werden, um die Fähigkeiten der Kinder zu fördern.
Die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das
einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1)
EStG (Einkommenssteuergesetz).
Bereits
getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV
nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.