Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein "Sternschnuppe" e. V. für die Kita "Sommersprosse" finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für die Anschaffung Lernspielzeug wie z. B. eine Kinderbohrmaschine, Zahnradspiel usw. verwendet werden, um die Fähigkeiten der Kinder zu fördern.

 

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz).

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.