Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

In Ergänzung der Drucksache 1951/23 werden dem Amt für Gebäudemanagement entsprechend § 4 (3) i. V. m § 8 (1 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, zusätzliche  finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Anschaffung Bilderschienen für das Bürgerhaus), zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen fĂĽr andere BeschlĂĽsse wieder zur VerfĂĽgung.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.