Sitzung: 07.11.2023 OR FRI/007/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2375/23
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem SV Fortuna
Frienstedt e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der Kinderweihnachtsfeier,
finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR
zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten
Mittel können u.a. zum Kauf von Bastel- und Dekorationsmaterial, Süßigkeiten,
Preisen, Spielen und Präsenten sowie für die Kosten eines Rahmenprogrammes
(Kosten Bowlingbahn o.ä.) eingesetzt werden.
Die Ãœberreichung von
Präsenten, Geschenken und Süßigkeiten an Kinder und Jugendliche ist möglich.
Der Einsatz der Mittel für
Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben
werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.