Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung  der  Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Kranzniederlegung am Denkmal für die Gefallenen des I. Weltkrieges anlässlich der Eröffnung des Kirchweihfestes zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.