Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 16 i. V.m.§19,  Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben zur Eröffnung des Freizeittreffs , finanzielle Mittel in Höhe von 433,96 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. zum Kauf von Spielen, Musikbox sowie eines Schaukastens verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.