Sitzung: 06.11.2023 OR MOL/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2374/23
Beschluss
Entsprechend § 16
i. V.m.§19, Anlage 5 der Hauptsatzung
der Stadt Erfurt, werden demÂ
Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der
Repräsentationsaufgaben , finanzielle Mittel in Höhe von 92,60 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten
Mittel können u. a. zum Kauf von Grün- bzw. Blühpflanzen, Blumenzwiebeln,
Blumenerde, Blumendünger und weiterem Zubehör (Deko) für Repräsentationszwecke
verwendet werden.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel
aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.