Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können als Weihnachtspräsent zum Kauf von Bilderbüchern, Puppen sowie Kannen und Gefäße zum Experimentieren für die Weihnachtszeit in der  Kindereinrichtung Riethspatzen  eingesetzt werden.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.