01

Der 2. Vorentwurf des Bebauungsplanes GIS532 "Kühnhäuser Straße - Süd" - 1. Änderung in seiner Fassung vom 27.03.2023 (Anlage 2)[1] und die Begründung (Anlage 3)[2] werden gebilligt.

 

02

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des 2. Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

03

Für den 2. Vorentwurf des Bebauungsplanes GIS532 "Kühnhäuser Straße - Süd" - 1. Änderung, werden folgende weitere Planungsziele aufgenommen und wenn notwendig die dazugehörigen Anlagen angepasst:

 

-          Errichtung von Solaranlagen auf den Dächern der Neubauten im bautechnisch möglichen Umfang

-          Prüfung einer Dachbegrünung in den Bereichen, in denen keine PV-Anlagen oder sonstige technisch erforderliche Dachaufbauten verortet sind

-          Erstellung eines Verschattungsgutachtens für die Fläche SO2

-          Die neu anzulegenden Stellplätze werden mit aufgeständerten Solaranlagen errichtet.

-          Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen wird das Anlegen eines Teiches zur Aufnahme von Niederschlagswasser geprüft.

-          Zum Schutz der Ortslage Mittelhausen wird die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand oder Lärmschutzwall geprüft.

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 3 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 3 b der Niederschrift beigefügt.