Sitzung: 15.11.2023 StR/007/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 10, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 0764/23
01
Der 2. Vorentwurf des Bebauungsplanes
GIS532 "Kühnhäuser Straße - Süd" - 1. Änderung in seiner Fassung vom
27.03.2023 (Anlage 2)[1] und
die Begründung (Anlage 3)[2]
werden gebilligt.
02
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des 2. Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, beteiligt.
03
Für den 2. Vorentwurf des Bebauungsplanes GIS532 "Kühnhäuser Straße
- Süd" - 1. Änderung, werden folgende weitere Planungsziele aufgenommen
und wenn notwendig die dazugehörigen Anlagen angepasst:
-
Errichtung von Solaranlagen auf den
Dächern der Neubauten im bautechnisch möglichen Umfang
-
Prüfung einer Dachbegrünung in den
Bereichen, in denen keine PV-Anlagen oder sonstige technisch erforderliche
Dachaufbauten verortet sind
-
Erstellung eines
Verschattungsgutachtens für die Fläche SO2
-
Die neu anzulegenden Stellplätze
werden mit aufgeständerten Solaranlagen errichtet.
-
Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen
wird das Anlegen eines Teiches zur Aufnahme von Niederschlagswasser geprüft.
-
Zum Schutz der Ortslage Mittelhausen
wird die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand oder Lärmschutzwall geprüft.
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