Beschluss: mit Ă„nderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Die Handlungsrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und –fahrräder in Erfurt (Anlage 1)[1] wird als Handlungsgrundlage für die Stadtverwaltung Erfurt beschlossen.

 

02

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Auswirkungen der Handlungsrichtlinie für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und -fahrräder in Erfurt auf die Entwicklung der Ladeinfrastruktur nach zwei Jahren zu evaluieren und die Ergebnisse im zuständigen Ausschuss bekanntzugeben.



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist als Anlage 5 der Niederschrift beigefĂĽgt.