Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Das Ladeinfrastrukturkonzept gemäß Anlage 1[1] Erfurt wird als Handlungsgrundlage für die Stadtverwaltung Erfurt beschlossen.

 

02

Die im Ladeinfrastrukturkonzept benannten Maßnahmen sind vorbehaltlich der Klärung der haushalterischen Voraussetzungen umzusetzen.

 

 

03

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die benannten Maßnahmen im Ladeinfrastrukturkonzept nach zwei Jahren zu evaluieren und die Ergebnisse im zuständigen Ausschuss bekanntzugeben.



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist als Anlage 4 der Niederschrift beigefügt.