Der Änderung der Gemeinde- und Kreisgrenzen zwischen der Stadt Erfurt und der Gemeinde Nesse-Apfelstädt (Landkreis Gotha) entsprechend der beigefügten Darstellungen (Anlage 1-3)[1] im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Schmira-Feld (Az.1-3-0110) gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz wird zugestimmt.

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlagen 1bis 3 des Beschlusses sind als Anlage 2 a bis c der Niederschrift beigefügt.