Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um mit der Herausgabe eines Sonderpostwertzeichens durch das Bundesfinanzministerium (BMF) auf die Entscheidung der UNESCO vom 17. September 2023 auf das jüdisch-mittelalterliche Erbe als Welterbe in der Landeshauptstadt Erfurt aufmerksam zu machen.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Bundesfinanzministerium Motivvorschläge für die Sondermarke zum Weltkulturerbe zu unterbreiten.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darüber hinaus zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zum von der UNESCO verliehenen jüdisch-mittelalterlichen-Erbe vorzunehmen und dabei alle Akteure (wie z. B. Erfurt Tourismus und Marketing GmbH) einzubeziehen.

 

04

Dem Fachausschuss Bildung und Kultur ist bis März 2024 ein schriftlicher Bericht über die Umsetzung der Aktivitäten der Beschlusspunkte 01- 03 vorzulegen.