Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Entsprechend § 19 b)  i.V.m.  § 18 (b),  Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister in Zusammenarbeit mit der Kirmesgesellschaft Schwerborn e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR EUR zur Verfügung gestellt.  Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen/Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. für die Vorbereitung und Durchführung einer Dankeschön-Veranstaltung für alle Mitwirkenden der Kirmes) eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.