Sitzung: 06.11.2023 OR SWB/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2543/23
Beschluss
Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Ersatzbeschaffung von Bierzeltgarnituren, Sitzauflagen inkl. Liefer-und Transportkosten) für Veranstaltungen des Ortsteilrates im Außenbereich des Bürgerhaues Schwerborn finanzielle Mittel i.H.v. 4.300,00 EUR dem Fachamt zur Verfügung gestellt.
Die
Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu
berücksichtigen.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf
Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.