Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Ersatzbeschaffung von Bierzeltgarnituren, Sitzauflagen inkl. Liefer-und Transportkosten) für Veranstaltungen des Ortsteilrates im Außenbereich des Bürgerhaues  Schwerborn finanzielle Mittel i.H.v. 4.300,00 EUR dem Fachamt zur Verfügung gestellt.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.