Sitzung: 08.11.2023 OR BEP/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2167/23
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Fachamt (D01- Ortsteilverwaltung) für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (hier: Faltpavillon für Veranstaltungen des Ortsteilrates) finanzielle  Mittel i.H.v. 750,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung