Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben zur Vorbereitung und Durchführung des Adventsmarktes, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Süßigkeiten und Präsente für Kinder, Deko- und Bastelmaterial, Werbungskosten, den Kauf eines Weihnachtsbaumes und Baumschmuck eingesetzt werden. 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.