Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Fachamt (D01 – Sachgebiet Ortsteilverwaltung) zum Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Büßleben finanzielle Mittel i.H.v. 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel werden zur Ausstattung des Bürgerhauses, für u. a. Gesellschaftsspiele für Veranstaltungen mit Senioren, Kindern und Vereinen eingesetzt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.