Sitzung: 28.09.2023 StR/006-1/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 1969/23
01
Der Stadtrat bekennt sich zur Absenkung der
in § 25 (3) b) seiner Geschäftsordnung, sowie in § 10 der Hauptsatzung der
Stadt Erfurt, genannten Wertgrenzen für außerplanmäßige Ausgaben (derzeit:
250.000 EUR bzw. 500.000 EUR), und gegebenenfalls auch für andere Sachverhalte
wie Vergaben, zur nächsten Wahlperiode.
02
Der Stadtrat bekennt sich zur Erweiterung
der Aufgaben seines Fachausschusses für Finanzen, Liegenschaften,
Rechnungsprüfung und Vergaben zur nächsten Wahlperiode. Sodann soll auch dort
über die Führung von Aktivprozessen ab einem Streitwert über 250.000 EUR und
den Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen
Vergleichen/Anerkenntnissen ab einem Streitwert über 250.000 EUR; den Erwerb
von Kunstwerken, wenn der Wert im Einzelfall über 250.000 EUR beträgt; die
Bestätigung von Unterlagen im Sinne des § 10 Abs. 3 ThürGemHV bei Baumaßnahmen
von erheblicher finanzieller Bedeutung sowie die Entscheidung über
Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 10 Abs. 2
Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV); die Bereitstellung von
Städtebaufördermitteln, bzw. den Einsatz von EU- Finanzhilfen im    Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung,
die nach den Regularien der geltenden Städtebauförderrichtlinie an Dritte
bewilligt werden, wenn im Einzelfall der Betrag über 250.000 EUR liegt; die
Verwendung von Stellplatzablösebeträgen ab 250.000 EUR; entschieden werden.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Ausschuss Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben vierteljährlich über die getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen im Verwaltungshaushalt in Höhe ab 5000 Euro und im Vermögenshaushalt in Höhe ab 10.000 Euro zu informieren.