Sitzung: 28.09.2023 StR/006-1/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1282/23
01
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den
in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 genehmigten Kredit in Höhe von maximal
39.000.000 EUR aufzunehmen.
02
Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben wird nach Aufnahme des Darlehens über die Konditionen informiert.