Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 genehmigten Kredit in Höhe von maximal 39.000.000 EUR aufzunehmen.

 

02

Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben wird nach Aufnahme des Darlehens über die Konditionen informiert.