Sitzung: 19.09.2023 OR URB/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2140/23
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i. V. m. § 11 und § 12 b, Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Garten- und Friedhofsamt finanzielle
Mittel in Höhe von 10.000,00 EUR für dringliche Unterhaltungsarbeiten (Pflege
des Ortsbildes) in der Gemarkung Urbich zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.