Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 (3) i. V. m. § 11 und § 12 b, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Garten- und Friedhofsamt finanzielle Mittel in Höhe von 10.000,00 EUR für dringliche Unterhaltungsarbeiten (Pflege des Ortsbildes) in der Gemarkung Urbich zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.