Sitzung: 19.09.2023 OR BIS/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2135/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Freien Waldorfschule Erfurt e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.200,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für die Vorbereitung und Durchführung des Theaterprojekts (u. a. Material für das Bühnenbild, Kostüme und das Mieten einer Beschallungsanlage/Bühne) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.