Sitzung: 01.11.2023 OR MEL/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2128/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der
Stadt Erfurt werden dem Förderverein der Kindertagesstätte Buchenberg e. V.
finanzielle Mittel i. H. v. 350,00 EUR für die Durchführung eines Theaterstücks
zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u. a. für das Honorar der Mitarbeiter genutzt werden.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch
entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.