Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Förderverein der Kindertagesstätte Buchenberg e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel werden für die Künstlergage (Seifenblasen- und Feuershow) verwendet.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung. Â