Sitzung: 01.11.2023 OR MEL/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2127/23
Beschluss:
 Entsprechend
§ 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Förderverein der
Kindertagesstätte Buchenberg e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 Euro
zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel werden für die Künstlergage (Seifenblasen- und Feuershow) verwendet.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung. Â