Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

In Ergänzung der Drucksache 1848/23 werden dem Amt für Gebäudemanagement entsprechend § 4 (3) i. V. m § 8 (1 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, zusätzliche  finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im  Bürgerhaus (hier: Malerarbeiten) zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen fĂĽr andere BeschlĂĽsse wieder zur VerfĂĽgung.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.Â