Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister für die Vorbereitung und Durchführung der bereits stattgefundenen Kirmesveranstaltung finanzielle Mittel (musikalische Umrahmung des Kirmesständchen in Bindersleben) i.H.v. 1.200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.