Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 9, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Garten- und Friedhofsamt, finanzielle Mittel in Höhe von 6.500,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Aufstellung/Erneuerung der vorhandenen Spielgeräte auf dem Spielplatz zur Verfügung gestellt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

 

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.