Sitzung: 14.09.2023 OR NIE/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2101/23
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 9, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt,
werden dem Garten- und Friedhofsamt, finanzielle Mittel in Höhe von 6.500,00 EUR
für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Aufstellung/Erneuerung
der vorhandenen Spielgeräte auf dem Spielplatz zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.