Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Burschenverein 1890 e.V. Büßleben für die Vorbereitung und Durchführung der Kinderkirmes finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Dekoration, Ausgestaltung Kinderkirmes, Musik, Kindershow mit Animateur) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.