Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend §17(2)a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Burschenverein 1890 e.V. Büßleben finanzielle Mittel in Höhe von 983,21 EUR für die Vereinsunterstützung zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zur Anschaffung einer Bücher-Telefonzelle, sowie die damit verbundenen Kosten für den Transport verwendet werden. Die Aufstellung an einem Standort im Ortsteil erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung und Genehmigung des zuständigen Fachamtes bzw. Eigentümers.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.