Sitzung: 11.09.2023 OR MOL/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2080/23
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Molsdorfer SV`57
e.V., finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR für die Unterstützung der
Vereinstätigkeit zur Verfügung
gestellt.
Die
bereitgestellten finanziellen Mittel können entsprechend des Antrages u.a. zur
Anschaffung von Trainings- und Spielgeräten (Tischtennisplatte und Zubehör)
eingesetzt werden.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.