Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Molsdorfer SV`57 e.V., finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR für die Unterstützung der Vereinstätigkeit zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten finanziellen Mittel können entsprechend des Antrages u.a. zur Anschaffung von Trainings- und Spielgeräten (Tischtennisplatte und Zubehör) eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.