Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17(2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Verein zur Rettung der Schlosskirche St. Trinitatis zu Molsdorf e.V., zur Unterstützung der Vereinstätigkeit,  finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für den Kauf eines Laptops eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.