Sitzung: 11.09.2023 OR MOL/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2027/23
Beschluss
Entsprechend § 17(2a) i.V.m.
§18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Verein zur
Rettung der Schlosskirche St. Trinitatis zu Molsdorf e.V., zur
Vorbereitung und Durchführung von
Veranstaltungen in der Advents- und Weihnachtszeit, finanzielle Mittel i.H.v. 700,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können entsprechend dem Antrag u.a. für Honorarkosten der Künstler,
Dekorationsmaterialien, Werbekosten (Werbeaufsteller), Ausgestaltung des
Krippenspiels und Geschenke für die Kinder, Reparaturkosten Stern sowie für mit der Veranstaltung im
Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für
Speisen und Getränke ist gestattet.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.