Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 i. V. m. 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben im Zusammenhang mit dem traditionellen Baumsetzen (u.a. Anschaffung und Lieferung eines Baumes sowie  Speisen und Getränke)  finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.