Sitzung: 19.09.2023 OR BIS/006/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2033/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Bischlebener SV e. V. finanzielle Mittel i. H. v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u. a. Vereinskleidung wie T-Shirts mit Bestickung) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.