Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Bischlebener SV e. V., für die Vorbereitung und Durchführung  eines Erste-Hilfe-Kurses, finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für Trainer/Referenten des Erste-Hilfe-Kurses  eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

 

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.