Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem MC Night Biker Erfurt/Thüringen e. V. finanzielle Mittel i. H. v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u. a. Für Vereinskleidung/T-Shirts und eines Veranstaltungsbanners für wiederkehrende Veranstaltungen.) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

 

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.