Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend §17(2)a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Bürgerverein Linderbach e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR für die Vereinstätigkeit, hier die ordnungsgemäße Betreibung und Unterhaltung der Bücher-Telefonzelle im Ortsteil, zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u. a. zur Anschaffung von Material für die Aufstellung, sofern die Zustimmung des zuständigen Fachamtes bzw. Eigentümers für den Aufstellungsort vorliegt, die Ausgestaltung und die Ausstattung, sowie für eine notwendige Versicherung und sonstige Unterhaltungs- oder Reparaturkosten der Bücher-Telefonzelle verwendet werden.

 

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz). Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.