Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Walterslebener Ortsverein e. V., für die Vorbereitung und Durchführung  eines Gesundheitstages, finanzielle Mittel i.H.v. 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für einen ayurvedischen Kochkurs zur Vermittlung gesunder Ernährung sowie Kosten, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Miete für die Küche, eingesetzt werden.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.