Sitzung: 06.09.2023 OR WAL/006.1/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2008/23
Beschluss:
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem
Walterslebener Ortsverein e. V., für die Vorbereitung und Durchführung eines Gesundheitstages, finanzielle Mittel
i.H.v. 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u. a. für einen ayurvedischen Kochkurs zur
Vermittlung gesunder Ernährung sowie Kosten, welche im Zusammenhang mit der
Veranstaltung und der Miete für die Küche, eingesetzt werden.
Der Einsatz der
Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.