Sitzung: 06.09.2023 OR WAL/006.1/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2004/23
Beschluss:
Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Walterslebener Ortsverein e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. zur Anschaffung von
Materialien (wie z. Bsp. Geschirr,Â
Gläser, Musikbox und neue Planen/Ersatzteile für das Festzelt) für die
Ausrichtung von Festlichkeiten eingesetzt
werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben
werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.