Sitzung: 06.09.2023 OR SCH/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1987/23
Beschluss
Entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, finanzielle Mittel in Höhe von 4.000,00 EUR zur Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes, der Kinder- und Seniorenweihnachtsfeier sowie des Vereinsfestes zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung, ein Rahmenprogramm, Bastel- und Dekorationsmaterial, Geschenke, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee, den Kauf eines Weihnachtsbaumes sowie die Kosten der GEMA eingesetzt werden.
Die Überreichung von Präsenten,
Geschenken, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck u.a. an Kinder und Senioren ist
möglich.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.