Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben beschließt die über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellungen nach § 58 Abs. 1 ThürKO gemäß Anlage 1.[1]



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.